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Hygiene- und Verhaltensregeln der DLRG Bezirk Kelsterbach e.V.

Stand: 17.04.23, gültig ab 17.04.2023

Allgemeine Regelung:

Planung des Schwimmtrainings der aktiven Mitglieder der DLRG Bezirk Kelsterbach e. V.

Bei Missachtung der Hygiene- und Verhaltensregeln wird ein Ausschluss vom Trainingsbetrieb ausgesprochen!

Folgende Sanktionen sind möglich:

  1. Verwarnung,
  2. Direktes Beenden des Trainings des Schwimmers,
  3. Kompletter Ausschluss aus dem Trainingsbetrieb,
  4. Kompletter Ausschluss von allen Vereinsaktivitäten.
  • Es gilt, die aktuellen Regelungen der hessischen Landesregierung zu beachten.
  • Weiterhin gilt:  Alle Schwimmerinnen und Schwimmer sollen nur gesund am Training und den Kursen teilnehmen. Dies gilt nicht nur im Interesse der anderen, sondern sollte auch zum Erhalt der eigene Gesundheit beherzigt werden. Denn krank Sport zu treiben, trägt nicht zu einer schnellen Genesung bei.
  • Den Aufforderungen des Badpersonals und der Ausbilder/innen ist Folge zu leisten. Nutzungen außerhalb der zugewiesenen Bahnen sind nur im Ausnahmefall nach Absprache mit dem Badpersonal möglich. 
  • Absperrungen, Markierungen und Hygienehinweise sind jederzeit zu beachten
  • Der Ausbilder der Trainingsgruppe zeigt ein vorbildliches und sensibles Verhalten. Er achtet auf das Einhalten sämtlicher Regeln, bei Bedarf ermahnt er die Teilnehmer.
  • Teilnehmen können nur Personen, die angemeldet sind und eine Bestätigung erhalten haben.
  • Jeder Schwimmer kommt pünktlich (10 min vor Trainingsbeginn) zu seiner Trainingszeit. Wer früher da ist wartet draußen. Der Einlass ist nur mit seiner Trainingsgruppe gegeben. Ein verspäteter Einlass ist nicht möglich!
  • Sofern der Schwimmer am Training nicht teilnehmen kann, muss er vorher absagen (gilt für das Training Bronze, Silber und Gold).
  • Zu jeder Trainingseinheit wird die Anwesenheit der Personen erfasst.

Verhalten während des Trainings im Sport- und Wellnessbad

  • Begleitpersonen haben keinen Zutritt.

Verhalten während des Trainings im Lehrschwimmbecken der Karl-Treutel-Schule

  • Eltern dürfen ihre Kinder wieder bis in die Umkleidekabine begleiten und sie auch dort wieder abholen.
  • Die Aufsichtspflicht für die Trainerinnen und Trainer beginnt mit dem Betreten der Schwimmhalle und endet mit dem Verlassen.
  • Es gelten folgende Laufwege: der Zugang zum Lehrschwimmbecken erfolgt über den Haupteingang (durch das Gittertor rechts neben dem Halleneingang). Es werden sowohl vor als auch nach dem Kurs bzw. Training die regulären Umkleidekabinen genutzt. Dies ist auch der Ausgang.

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