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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bezirk Kelsterbach e.V. findest du hier .
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Stand: 01.01.2022
Der Jahresbeitrag beträgt für
Kinder/Jugendliche: | 26,- € | |
Erwachsene: | 36,- € | |
Familien: | 72,- € | |
Firma/Verein: | 72,- € | (Bei Interesse bitte direkt Kontakt mit der Mitgliederverwaltung aufnehmen) |
und wird in der Regel jedes Jahr Mitte Februar per SEPA-Lastschrift eingezogen.
Erfolgt der Eintritt in die DLRG Bezirk Kelsterbach e.V. zu einem späteren Zeitpunkt, so erfolgt der Einzug am Monatsende des Eintritts.
Der Jahresbeitrag wird immer in voller Höhe fällig und eingezogen, unabhängig vom Eintrittsdatum.
Eine Familie setzt sich dabei aus einer erziehungsberechtigten Person und mindestens zwei Kindern unter 18 Jahren oder maximal zwei erziehungsberechtigten Personen und mindestens einem Kind unter 18 Jahren zusammen. Alle Familienmitglieder haben eine gemeinsame zahlende Person.
Sind die Vorraussetzungen für eine Familienmitgliedschaft nicht mehr erfüllt, so wird diese aufgelöst und in Einzelmitgliedschaften umgewandelt.
Bei Erreichen der Volljährigkeit wird mit Ablauf des Jahres automatisch die Mitgliedschaft auf eine Einzelmitgliedschaft als erwachsene Person geändert.
Eine Kündigung zum Ende des Kalenderjahres muss immer bis einschließlich 30.11. des gleichen Kalenderjahres eingegangen sein.
Eine gekündigte Mitgliedschaft besteht immer bis zum 31.12. eines Kalenderjahres.
Babyschwimmen (ab 3 Monate): | 60,- € | (für 8 Termine) |
Wassergewöhnung (ab 3 Jahre): | 60,- € | (für 8 Termine) |
Anfängerschwimmen (ab 5 Jahre): | 80,- € | (für 10 Termine) |
Ein vorzeitiges Erlangen des Schwimmabzeichen "Seepferdchen" berechtigt nicht zur (Teil-)Rückerstattung einer bezahlten Kursgebühr.
Eine noch nicht bezahlte Kursgebühr ist in diesem Falle trotzdem zu bezahlen.
Die restlichen Kurstermine werden zum Vertiefen der Schwimmfähigkeit genutzt. Ein Kursabbruch ist nicht vorgesehen.
Für das Babyschwimmen und die Wassergewöhnung ist eine erwachsene Begleitperson und die Mitgliedschaft von Kind und Begleitperson(en) Pflicht!
Für das Anfängerschwimmen ist eine Mitgliedschaft des Kindes Pflicht! Eine Begleitperson ist hier nicht nötig.
Mit der Anmeldung verpflichtet Du Dich,
a) die notwendige(n) Mitgliedschaft(en) zu beantragen (sofern noch nicht geschehen) und
b) die Kursgebühr zu bezahlen.
Eine Zahlung der Kursgebühr ist nur per SEPA-Lastschriftverfahren möglich und wird nach Möglichkeit spätestens 4 Wochen vor Beginn des (Schwimm-)Kurses eingezogen. Eine Teilnahme ist nur möglich, wenn die Abbuchung erfolgreich war und keine Rückbuchung erfolgte.
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